Teilnahmebedingungen
Hier können Sie sich über die Teilnahmebedingungen informieren und diese herunterladen. [weiter]
 
Anmeldung
Die Anmeldung zum Buchstabierwettbewerb ist denkbar einfach: Nur das Online-Formular ausfüllen und mitmachen ! [weiter]
 
Die Organisatoren
Hier finden Sie Informationen zu den Organisatoren Dr. Hans-Dieter Bottke und den Mainzer Rechtsanwalt Udo Schieferstein. Die beiden Initiatoren führen den Buchstabierwettbewerb durch und organisieren ihn. [weiter]
 
Der VDS
Der Verein Deutsche Sprache e.V. ist der Schirmherr des Buchstabierwettbewerbs. [weiter]
 
Datenschutzerklärung
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Teilnahmebedingungen des Buchstabierwettbewerbes
 
Kurzes Beispiel für die Anmeldung, Einladung und den Ablauf des Buchstabierwettbewerbes für Teilnehmer/innen aus den Postleitzahlregionen 55… und 65…
 
Lokaler Wettbewerb in den Postleitzahlenbereichen 55… und 65…
 
Lokale Wettbewerbe in anderen Postleitzahlenbereichen/ Bundeswettbewerb
 

 
Kurzes Beispiel für die Anmeldung, Einladung und den Ablauf des Buchstabierwettbewerbes für Teilnehmer/innen aus den Postleitzahlregionen 55… und 65…
 
1. Folgende Eingruppierungen nach Klassenstufen werden für den Wettbewerb vorgenommen, um vergleichbare Ausgangsvoraussetzungen zu schaffen:
 
Gruppe I : Schüler/innen der 4. Klasse
Gruppe II: Schüler/innen der 5. und 6. Klassen
Gruppe III: Schüler/innen der 7. und 8. Klassen
Gruppe IV: Schüler/innen der 9. und 10. Klassen
Gruppe V: Schüler/innen der 11., 12. und 13. Klassen
 
2. Vier Schüler / Schülerinnen aus der 4. Klasse bilden eine Mannschaft, z.B.:
 
Martina Schmidt
Jens Klein
Anna Müller
Otto Schulz
 
Diese Mannschaft tritt in der Gruppe I an.
 
3. Sie melden sich über das Internetformular an, welches sich auf dieser Netzseite befindet und zwar jeweils als komplette Mannschaft, die aus vier Schüler/innen besteht.
 
4. Wenn alle Angaben korrekt eingegeben worden sind, erhalten die Schüler / Schülerinnen eine entsprechende Bestätigung per E-mail.
 
5. Wichtig! Die Anmeldung von minderjährigen Schülerinnen/Schülern gilt erst dann als bestätigt, wenn die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten im Original per Briefpost bei einem der Organisatoren – Herrn Dr. Bottke oder Herrn Schieferstein – eingegangen ist und der Schüler/die Schülerin danach per E-mail eine abschließende Bestätigung erhält.
 
Anschriften der Organisatoren:
 
Dr. Hans - Dieter Bottke
Große Bleiche 34 - 36
55116 Mainz
Udo Schieferstein
Keltenstr. 3
55130 Mainz

 
6. Einladung: Die Mitglieder der Mannschaft werden über den Ort und den Termin des Wettbewerbes informiert und damit eingeladen. Selbstverständlich sind auch die Eltern und alle anderen Interessierten als Zuschauer/innen ganz herzlich willkommen.
 
7. Ablauf: Die Mannschaften betreten den Wettkampfraum, in dem die Zuschauer ebenfalls Platz finden.
 
8. Die Mitglieder der teilnehmenden Mannschaften treten vor die Schiedsrichter: Die Reihenfolge der Teilnehmer/innen im Wettbewerb wird grundsätzlich von dieser Gruppe selbst festgelegt.
 
9. Es werden vier Briefchen mit jeweils vier Wörtern gezogen.
 
10. Entsprechend der zuvor festgelegten Reihenfolge wird nun jedem Mannschaftsmitglied ein Wort vorgelesen, das danach zu buchstabieren ist. In einer Minute können maximal vier Wörter buchstabiert und damit vier Punkte pro Mannschaftsmitglied erzielt werden.
 
11. Herrscht Punktegleichstand mit zumindest einer anderen Mannschaft derselben Gruppe, wird ein Stechen dergestalt durchgeführt, dass jeweils ein Mannschaftsmitglied von derselben ausgewählt wird. Dieses Mannschaftsmitglied tritt im Stichentscheid gegen die anderen Wettbewerber an. Vier Wörter werden dem Mannschaftsmitglied vorgelesen. Diese vier Wörter sind maximal in einer Minute korrekt zu buchstabieren.
 
12. Wenn danach immer noch ein Punktegleichstand herrschen sollte, wird gewürfelt, um die Siegermannschaft zu ermitteln.
 
13. Bei entsprechend großem Interesse zur Teilnahme am Buchstabierwettbewerb können von den Organisatoren Vorwettbewerbe anberaumt werden.
 
Die nachfolgenden, ausführlichen Darlegungen im nächsten Abschnitt sind als die allein verbindlichen Wettbewerbsregeln anzusehen. Aus rechtlichen Gründen müssen sie in einer juristisch korrekten Sprache, die nicht immer für jeden sofort in vollem Umfang verständlich sein mag, abgefasst sein. Bei Fragen kann man sich vertrauensvoll an die Organisatoren per E-mail wenden: info@buchstabierwettbewerb.de
 

 
Lokaler Wettbewerb in den Postleitzahlenbereichen 55… und 65…
 
§ 1 Teilnahmeberechtigung beim lokalen Buchstabierwettbewerb in den Postleitzahlenbereichen 55… und 65…
 
Teilnahmeberechtigt sind alle Schüler/innen, die während der Anmeldefrist eine staatliche bzw. staatlich anerkannte Schule (berechtigende Schule) zwischen der 4. und der 13. Klasse (jeweils einschließlich) im Postleitzahlenbereich 55… oder 65… besuchen. Diese Voraussetzung muss nicht während der gesamten Bewerbungsfrist erfüllt sein, sondern es genügt, dass die Schülereigenschaft an einer berechtigenden Schule mindestens an einem Tag während der Bewerbungsfrist besteht. Die kumulative Teilnahme am Wettbewerb in einer zweiten Mannschaft ist zulässig. Im Interesse der sinnvollen Durchführung des Wettbewerbes können die Organisatoren eine Erweiterung des lokalen Einzugsbereiches vornehmen.
 

 
§ 2 Anmeldung
 
(1) Die Anmeldungen können in der Zeit vom 01. April 2010 bis zum 30. September 2010 ausschließlich unter der Internetadresse www.buchstabierwettbewerb.de vorgenommen werden. Unter dieser Adresse kann auch das Anmeldeformular aufgerufen werden, das zu verwenden ist. Dieses Formular ist dann vollständig auszufüllen und an die E-mail Adresse des Buchstabierwettbewerbes (info@buchstabierwettbewerb.de) zu senden.
(2) Nach dem Eingang des Anmeldeformulares per E-mail wird anschließend automatisiert eine Anmeldebestätigung zurückgesandt. Erst mit dem Zugang dieser Anmeldebestätigung gilt die Anmeldung von Volljährigen als erfolgt.
(3) Der Zugang der Anmeldebestätigung entfaltet diese Wirkung gegenüber minderjährigen Wettbewerbsteilnehmer/innen jedoch noch nicht. Die Wirkung der endgültigen Anmeldebestätigung tritt gegenüber Minderjährigen trotz des Zuganges der ersten Anmeldebestätigung nämlich erst dann ein, wenn die schriftliche Einverständniserklärung zur Teilnahme am Buchstabierwettbewerb durch den/die Erziehungsberechtigten bei einem der Organisatoren im Original zugegangen ist. Das Original der Einverständniserklärung kann nach Wahl des/der Erziehungsberechtigten für den lokalen Wettbewerb in den Postleitzahlenbereichen 55… und 65… entweder an Herrn Dr. Bottke, oder an Herrn Schieferstein auf eigene Kosten und Gefahr an eine der nachfolgenden Adressen der Organisatoren übermittelt werden:
 
Dr. Hans - Dieter Bottke
Große Bleiche 34 - 36
55116 Mainz
Udo Schieferstein
Keltenstr. 3
55130 Mainz

 
(4) Die Beweislast für den Zugang des Originales innerhalb der Bewerbungsfrist tragen der/die Erziehungsberechtigte(n).
(5) Unter der Internetadresse www.buchstabierwettbewerb.de kann ein Formular der Einverständniserklärung zum Ausdruck aufgerufen werden.
(6) Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kosten für die Fahrt zum Wettbewerbsort sowie Verpflegung usw. werden nicht erstattet.
(7) Je Mannschaft ist eine Anmeldung vorzunehmen, in der alle Mitglieder der Mannschaft aufzuführen sind.
 

 
§ 3 Gruppen/Mannschaften
 
(1) Folgende Eingruppierungen nach Klassenstufen werden für den Wettbewerb vorgenommen, um vergleichbare Ausgangsvoraussetzungen zu schaffen:
Gruppe I: Schüler/innen der 4. Klasse
Gruppe II: Schüler/innen der 5. und 6. Klassen
Gruppe III: Schüler/innen der 7. und 8. Klassen
Gruppe IV: Schüler/innen der 9. und 10. Klassen
Gruppe V: Schüler/innen der 11., 12. und 13. Klassen
 
(2) Der zur Festlegung der Eingruppierung maßgebliche Stichtag ist der Tag des Zuganges der Anmeldung gemäß der Teilnahmebedingungen bei der E-mail Adresse des Buchstabierwettbewerbes. Innerhalb der Gruppen beteiligen sich die Mannschaften am Wettbewerb. Die Mannschaften innerhalb der jeweiligen Gruppe stehen im Wettbewerb zu den anderen Mannschaften aus derselben Gruppe. Jede Mannschaft besteht aus jeweils vier Mitgliedern. Sollten nicht alle gemeldeten Mannschaftsmitglieder am Tag des Wettbewerbes antreten können, darf die Mannschaft bestimmen, welches Mitglied stattdessen anstelle des fehlenden Mannschaftsmitgliedes ersatzweise buchstabiert. Weniger als zwei Mitglieder darf eine Mannschaft nicht haben. Ein anwesendes Mannschaftsmitglied darf maximal ersatzweise für zwei abwesende Mannschaftsmitglieder die Vertretung im Wettbewerb übernehmen. Die kumulative Teilnahme in einer zweiten Mannschaft ist jeder/jedem Teilnehmer(in) unter Beachtung der Wettbewerbsregelungen gestattet. Die Mitglieder der Mannschaften müssen nicht dieselbe Schule oder Klasse besuchen. Die Staatsangehörigkeit sowie das Geschlecht usw. der Mannschaftsmitglieder sind unbeachtlich. Die Organisatoren bzw. die von ihnen Beauftragten legen die Reihenfolge fest, in der die teilnehmenden Mannschaften im Wettbewerb antreten.
(3) Beim Vorliegen besonderer, vom nicht erschienen Mannschaftsmitglied nicht zu vertretenden Umstände, können die Organisatoren bzw. deren Beauftragte die ad hoc Bildung von Mannschaften am Wettbewerbstag unter den angemeldeten Teilnehmerinnen/Teilnehmern zulassen, falls es dem erschienenen Mannschaftsmitglied wegen der Unterschreitung der Mindestanzahl von zwei präsenten Mannschaftsmitglieder ansonsten nicht möglich wäre, am Wettbewerb teilzunehmen. Von dieser Möglichkeit darf aber nur dann Gebrauch gemacht werden, falls das präsente Mannschaftsmitglied am Wettbewerb teilnehmen will und sich genügend Mitbewerber bereit finden, einer ad hoc zu gründenden Mannschaft beizutreten. Sollten sich mehr Mitbewerber zur zusätzlichen Wettbewerbsteilnahme in einer ad hoc Mannschaft bereit erklären, als Mannschaftsmitglieder in einer Mannschaft fehlen, entscheidet das Los darüber, wer ersatzweise Mannschaftsmitglied wird.
 

 
§ 4 Öffentlichkeit
 
Die Wettbewerbsveranstaltungen finden öffentlich statt. Sollten sich mehr Zuschauer/innen einfinden, als Plätze vorhanden sind, besteht kein Anspruch auf Einlass.
 

 
§ 5 Ablauf des Wettbewerbes
 
(1) Für jede Mannschaft in den einzelnen Gruppen werden von den Organisatoren bzw. von deren Beauftragten oder ersatzweise Schiedsrichtern, vier Briefchen gezogen. Jedes Briefchen enthält jeweils vier unterschiedliche Wörter. Jedes Mannschaftsmitglied muss nacheinander diese vier Wörter buchstabieren. Jede Mannschaft darf eine Sprecherin/einen Sprecher benennen, die/der bekannt gibt, in welcher Reihenfolge die Mannschaftsmitglieder im Wettbewerb antreten. Wird kein(e) Sprecher/in benannt, bestimmen die Schiedsrichter, in welcher Reihenfolge die Mannschaftsmitglieder befragt werden.
(2) Jedem Mannschaftsmitglied, das mit dem Buchstabieren an der Reihe ist, wird aus dem Kreis der Schiedsrichter bzw. durch die Organisatoren oder einer von diesen beauftragten Person ein Wort aus dem gelosten Briefchen vorgelesen, das dann sofort zu buchstabieren ist. Danach ist das nächste Wort an der Reihe. Für das Buchstabieren aller vier Wörter aus dem Briefchen – einschließlich der Zeit, die für das Ansagen des Wortes benötigt wird – steht jedem Mannschaftsmitglied insgesamt maximal eine Minute zur Verfügung.
(3) Für jedes innerhalb des Zeitraumes von einer Minute korrekt buchstabierte Wort wird ein Punkt vergeben. Ist das Wort nicht innerhalb von einer Minute vollständig korrekt buchstabiert worden, wird es mit Null Punkten bewertet. Jedes Mannschaftsmitglied kann somit maximal vier Punkte erzielen.
(4) Das vorgegebene Wort ist durchgängig, d.h. ohne Korrekturen auf Anhieb korrekt zu buchstabieren. Für Teilnehmer/innen aus den Gruppen I und II ist es jedoch zulässig, einen (und zwar nur einen) Buchstabierfehler selbständig unmittelbar nach dem Fehler je Wort zu korrigieren, ohne dass dies als Fehler gewertet wird.
(5) Während des Buchstabierens darf den Teilnehmern/innen keine Hilfestellung aus der Sphäre der eigenen Mannschaft gegeben werden. Im Falle des Versuches einer solchen Hilfestellung wird das aktuelle Wort des gerade Buchstabierenden mit Null Punkten bewertet und vom Gesamtergebnis der Mannschaft zusätzlich für jeden Hilfeversuch ein Punkt abgezogen. Weniger als Null Punkte kann eine Mannschaft aber nicht erreichen.
(6) Falls Hilfeversuche von dritter Seite außerhalb der Mannschaftssphäre erfolgen sollten, wird dem zum Zeitpunkt des Hilfeversuches gerade buchstabierenden Mannschaftsmitglied ein neues Wort als Aufgabe gestellt, ohne dass eine Sanktion für den Hilfeversuch bei der Mannschaft erfolgt. Die durch den Hilfeversuch verstrichene Zeit wird nicht zu Lasten der/des Buchstabierenden bzw. deren/dessen Mannschaft gewertet, so dass jedem Mannschaftsmitglied jeweils eine volle Zeitminute zur Bewältigung seiner Aufgabe zur Verfügung steht. Den Organisatoren, alternativ den Schiedsrichtern, steht im Interesse eines reibungslosen Ablaufes und im Interesse der Förderung der Konzentration der Teilnehmer/innen das Recht zu, störende Personen des Wettbewerbsraumes zu verweisen, wenn zuvor zwei Ermahnungen gegen einen Störer fruchtlos blieben.
(7) Diejenigen Mannschaften, die innerhalb ihrer Gruppe jeweils auf dieselbe Punktzahl kommen, nehmen an einem Stechen teil. Für das Stechen entsendet jede Mannschaft jeweils ein Mitglied, das grundsätzlich durch die/den Sprecher(in) benannt wird. Sollte die Mannschaft kein Mitglied zum Stechen entsenden, wird das Ergebnis des Stechens für diese Mannschaft mit Null Punkten bewertet. Für das antretende Mannschaftsmitglied wird ein Briefchen ausgelost, das vier Wörter enthält, die dann nach denselben Regeln zu buchstabieren sind und entsprechend bewertet werden, wie dies für den Wettbewerb außerhalb des Stechens gilt.
(8) Sollte auch nach dem Stechen noch ein Gleichstand zwischen Mannschaften innerhalb derselben Gruppe bestehen, wird ausgewürfelt, welche Mannschaft als Sieger zu werten ist. Der/die Mannschaftssprecher/in benennt dazu den Organisatoren bzw. alternativ den Schiedsrichtern, ein Mannschaftsmitglied, das zum Würfeln antritt. Die Mannschaft kann aber statt eines Mannschaftsmitgliedes eine natürliche Person als präsenten „Joker“ bestimmen. In diesem Fall wird der Würfel vom „Joker“ geworfen. Der „Joker“ muß kein Mannschaftsmitglied sein. Falls kein Mannschaftsmitglied vom Sprecher/der Sprecherin bestimmt wird und die Mannschaft auch keinen präsenten „Joker“ benennt, ist das Ergebnis des Würfelns für diese Mannschaft mit Null Punkten zu bewerten. Der Würfel wird nur einmal geworfen. Gewonnen hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin, dessen/deren Würfel auf der nach oben zeigenden Seite die ablesbare höhere Punktzahl trägt. Verfügen mehrere Mannschaften innerhalb derselben Gruppe über einen identischen Punktestand, bestimmen die Organisatoren bzw. Schiedsrichter, in welcher Reihenfolge die Mannschaften zum Stechen antreten.
(9) Den eventuell von den Organisatoren beauftragten Personen stehen ersatzweise die Rechte der Organisatoren zu.
 

 
§ 6 Schiedsrichter
 
(1) Die fachlichen Leistungen der Wettbewerber werden von mindestens zwei geeigneten Schiedsrichtern bewertet. Eine wechselnde Besetzung ist zulässig. Bei Zweifelsfragen über die Korrektheit einer Antwort entscheiden die Schiedsrichter mit einfacher Mehrheit abschließend. Bei einem Patt ist die Stimme des jüngsten Schiedsrichters maßgeblich.
(2) Gegen die fachlichen Entscheidungen der Schiedsrichter ist der Rechtsweg nicht gegeben. Der/die Mannschaftssprecher/in kann sich jedoch bei Beschwerden hinsichtlich der fachlichen Bewertung an die Schiedsrichter wenden. Aus dem Kreis aller Schiedsrichter, die am Wettbewerb teilnehmen, werden von den Schiedsrichtern nach dem Zugang der Beschwerde mindestens zwei Mitglieder benannt, die über eine Beschwerde abschließend mit einfacher Mehrheit entscheiden. Bei einer Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des jüngsten Schiedsrichters. Bei Streitfragen außerhalb der fachlichen Ebene entscheiden die Organisatoren abschließend.
 

 
§ 7 Vorwettbewerbe
 
Bei entsprechend großem Interesse zur Teilnahme am Buchstabierwettbewerb können von den Organisatoren Vorwettbewerbe anberaumt werden. Diese Vorwettbewerbe können bei vorliegendem Einverständnis der Schulleitung auch in den Schulen der Region nach den obigen Regeln durchgeführt werden, um die besten Schulmannschaften der jeweiligen Gruppierungen (s.o.: Gruppe I, II, III, IV und/oder V) zu ermitteln, welche dann beim Regionalwettbewerb gegen die anderen Siegermannschaften aus den Vorwettbewerben antreten.
 

 
§ 8 Gefahrentragung/Aufsichtspflicht
 
Der Buchstabierwettbewerb ist eine außerschulische, nichtstaatliche private Initiative von Herrn Dr. Hans-Dieter Bottke und Herrn Udo Schieferstein (Organisatoren). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr. Die Aufsichtspflicht über die (minderjährigen) Teilnehmer/innen wird nicht von den Organisatoren übernommen.
 

 
§ 9 Sonstiges
 
(1) Dem Buchstabierwettbewerb liegen ausschließlich diese Teilnahmebedingungen zugrunde. Die Organisatoren behalten sich vor, Ergänzungen vorzunehmen, wenn diese der Förderung des Buchstabierwettbewerbes dienlich sind. Maßgeblich ist die am Wettbewerbstag auf der Internetseite des Buchstabierwettbewerbes veröffentlichte Fassung der Teilnahmebedingungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Volljährige Teilnehmer/innen, bei minderjährigen Teilnehmer/innen deren Erziehungsberechtigte, willigen darin ein, dass die Namen der Mannschaftsmitglieder der jeweils drei bestplatzierten Mannschaften sowie die Namen der von ihnen besuchten Schulen in geeigneter Form gegenüber der Presse bekannt gegeben werden.
 

 
§ 10 Salvatorische Klausel
 
Sollte eine Regelung unwirksam oder nichtig sein, bleiben die anderen Regelungen dadurch unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck des Buchstabierwettbewerbes in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.
 

 
Lokale Wettbewerbe in anderen Postleitzahlenbereichen/ Bundeswettbewerb
 
Die Organisatoren – Herr Dr. Bottke und Herr Schieferstein – werden von dem Gedanken geleitet, Buchstabierwettbewerbe flächendeckend nach einheitlichen Regeln in der Bundesrepublik Deutschland zu etablieren und in Verfolgung des europäischen Gedankens zu einem späteren Zeitpunkt Mannschaften von Schüler/innen aus dem Bereich der Europäischen Union in die Buchstabierwettbewerbe zu integrieren.
 
Deshalb erteilen sie Lehrer/innen an staatlichen sowie staatlich anerkannten Schulen zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2011 kostenfrei die Lizenz, lokale Buchstabierwettbewerbe unter analoger Anwendung der im zweiten Abschnitt aufgeführten Regeln zu organisieren und durchzuführen. Diese Lizenz kann im Einzelfall auch wohlbeleumundeten Personen übertragen werden, die nicht als Lehrer/in tätig sind, sofern sie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis im Original auf ihre Kosten und Gefahr bei den Organisatoren einreichen. Der Bewerbung sind – ebenfalls auf Kosten und Gefahr der Interessenten – geeignete Nachweise beizufügen, aus denen sich auch ihre fachliche Qualifikation ergibt. Die Beweislast für den Zugang liegt bei den Interessenten. Diese Interessenten können sich – im Unterschied zu Lehrer/innen – nur per Briefpost an die Organisatoren wenden.
 
Mit der Erteilung bzw. dem Erwerb der kostenfreien Lizenz ist keinerlei Vollmachtsgewährung durch die Organisatoren an die Lizenzierten verbunden, sondern umfasst nur die Berechtigung, eigenverantwortlich in analoger Beachtung der Wettbewerbsregelungen lokale Buchstabierwettbewerbe durchzuführen. Jegliche Haftung bzw. Kostenübernahme der Organisatoren für die Aktivitäten der Lizenzierten ist ausgeschlossen, denn diese Personen sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen der Organisatoren.
 
Für die Anmeldung von Mannschaften außerhalb der Postleitzahlenbezirke 55… und 65… steht auf der Internetseite des Buchstabierwettbewerbes – www.buchstabierwettbewerb.de – eine eigene Maske für die Anmeldung von Schulen bzw. Schulklassen zur Verfügung. Anmeldungen können bis auf weiteres aus technischen Gründen allein unter Nutzung dieser Maske berücksichtigt werden.
 
Sobald die lizenzierten Personen, also beispielsweise Lehrer/innen staatlicher bzw. staatlich anerkannter Schulen von den Organisatoren per E-mail ihre Bestätigungen erhalten haben, können Regionalwettbewerbe eigenverantwortlich initiiert werden. Aus ihrem Kreis wählen die lizenzierten Personen eine(n) Regionalbeauftragte(n), die/der gegenüber den Organisatoren für die Einhaltung der Wettbewerbsregeln einsteht. Den Organisatoren sind unverzüglich nach Kenntniserlangung per E-mail die Namen, sowie die E-Postadressen und zustellungsfähigen Adressen der lokalen Schiedsrichter mitzuteilen. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, eine erteilte Lizenz jederzeit ohne Bekanntgabe von Gründen rückwirkend, hilfsweise mit Wirkung ex nunc zu widerrufen bzw. zu entziehen.
 
Den Organisatoren sind unverzüglich nach der Durchführung der Wettbewerbe die drei bestplatzierten Mannschaften jeder Gruppe einschließlich der Namen der Mannschaftsmitglieder per E-mail zu benennen. Die von den Regionalbeauftragten und/oder Schiedsrichtern erstellten Presseinformationen sowie die in der Presse erschienenen Berichte sollen Hinweise auf die Organisatoren erhalten und sind den Organisatoren unverzüglich zu Dokumentnationszwecken in vollständigen Kopien unter Bezeichnung des Mediums und des Veröffentlichungsdatums zur Verfügung zu stellen. Presse- und wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind ausschließlich diejenigen Personen, die die Presseerklärung erstellen bzw. verbreiten. Eine Verantwortung der Organisatoren scheidet aus, soweit die Presseerklärung nicht von ihnen erstellt bzw. verbreitet wurde.
 
Sobald aus mindestens acht Bundesländern die besten Mannschaften ermittelt wurden, wird von den Organisatoren die Ermittlung des/der Bundessieger vorbereitet. Die Ermittlung der bundesweit besten Mannschaften findet jeweils in der Gutenbergstadt Mainz statt.
 
Bei Fragen zum Buchstabierwettbewerb können sich alle Interessierten gerne per E-mail an die Organisatoren wenden: info@buchstabierwettbewerb.de